Verfahrensbeschreibungen
Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen
Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungs-Programms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- energetische Sanierung und/oder
- altersgerchter Umbau ihres Gebäudebestandes
Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.
Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind insbesondere:
- Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
- Es ist ein Eigenkapital von 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme erforderlich.
Verfahrensablauf
Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Bei der L-Bank erhalten Sie unter den Telefonnummern 0721/150-1621 und -1836 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.
Sonstiges
Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 sowie im Portal der Landeskreditbank Baden-Württembger - Förderbank (L-Bank).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben ihn am 10.07.2015 freigegeben.