
Corona
Aktuelle Informationen
Vierte Änderung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (79 KB)
Hier finden Sie den Link zum Land Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Corona-Verordnungen
- Corona-Verordnung in der an dem 18. Januar 2021 gültigen Fassung (370 KB)
- Corona-Verordnung in der ab dem 11. Januar 2021 gültigen Fassung (353 KB)
- Corona-Verordnung in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung (348 KB)
- Corona-Verordnung in der ab dem 01. Dezember 2020 gültigen Fassung (256 KB)
- Corona-Verordnung in der ab dem 01. November 2020 gültigen Fassung (2,4 MB)
- Corona-Verordnung in der ab dem 12. Oktober 2020 gültigen Fassung (540 KB)
- Corona-Verordnung in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung (534 KB)
- Corona-Verordnung ab dem 01. Juli (300 KB)
- Corona Verordnung in der vom 15. Juni gültigen Fassung (149 KB)
- Corona Verordnung zur Kita und Schulöffnung ab 29.Juni (147 KB)
- Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 16. Juni (29 KB)
Informationen, Links und Tipps
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe möchte mit folgenden Broschüren unterstützen:
Tipps bei häuslicher Quarantäne (405 KB)
Tipps für Eltern (875 KB)
Wir weisen auch gerne auf das Förderprogramm Soforthilfe-Corona vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Weiterführung der Corona-Soforthilfe
Aufgrund der andauernden Einschränkungen in einigen Branchen, will die Landesregierung ein weiteres Sofortprogramm für die Gastronomie und Hotellerie auf den Weg bringen. Zunächst soll das bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes weitergehführt und fortgesetzt werden. Vorgesehen ist es, das Programm auf eine vierte Stufe –zwischen 51 und 100 Beschäftigte – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss zu erweitern.
Um eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern ist ein zusätzliches Sofortprogramm für Betriebe des Gastgewerbes in Planung. Dabei sollen Betriebe einmalig mit 3.000 Euro und um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten unterstützt werden. Voraussetzung ist der Nachweis eine Liquiditätslücke.
Weiter Informationen zur geplanten Soforthilfe können Sie nachlesen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-liquiditaetshilfen-angekuendigt/.
Für alle Fragen zum Corona-Virus hat das Sozialministerium BW eine Hotline für Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiter/innen täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711/90439555. Außerdem verweisen wir auf das Informationsangebot des Ortenaukreises im Internet.
Ortenaukreis
Landratsamt Ortenaukreis
Gesundheitsamt
Badstrasse 20, Bau B
77652 Offenburg
Telefon: (0781) 805-9696
https://www.ortenaukreis.de/corona
Barrierefrei
Die Aktion Mensch hält barrierefreie Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache, Gebärdensprache und als Erklärvideo bereit.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit hält Informationen in leichter Sprache bereit.