Haushalt 2020 der Stadt Zell am Harmersbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am Montag, den 04.05.2020, den Haushaltsplan 2020 sowie den Wirtschaftsplan für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Stadt Zell am Harmersbach verabschiedet.

Zum 01.01.2020 hat die Stadt Zell auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt, sodass mit diesem Haushalt einige Neuerungen verbunden sind:

Das bisherige kamerale Buchhaltungssystem wurde durch die doppische Buchführung abgelöst. Die Haushaltsstruktur ist künftig am kommunalen Produktplan Baden-Württemberg orientiert und der Haushalt gliedert sich in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt enthält unter anderem als ordentliche Aufwendungen erstmals Abschreibungen für alle Gegenstände des Anlagevermögens der Stadt Zell. Hierbei ist zu beachten, dass derzeit die Ermittlung der Abschreibungen nur eingeschränkt möglich ist bzw. teilweise auf Schätzungen beruht, da die Bewertung des gesamten Vermögens noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Vermögensbewertung kann die Eröffnungsbilanz mit Wirkung zum 01.01.2020 für die Stadt Zell erstellt werden.


Im Finanzhaushalt werden die gesamten Zahlungsströme dargestellt; insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus laufender Investitionstätigkeit sind hier ausgewiesen.
Dieser Haushalt wurde auf der Grundlage des Haushaltserlasses 2020 des Landes Baden-Württemberg sowie der letzten Steuerschätzung im Oktober 2019 erstellt. Die Daten resultieren somit aus der Zeit vor der Corona-Pandemie. Auch die Haushaltsplanberatungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss fanden vor dem Ausbruch der Pandemie statt. Da die erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen derzeit noch nicht absehbar und kalkulierbar sind, wurde mit den Fraktionsvorsitzenden und auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis abgestimmt, den Haushalt 2020 auf der bisherigen Grundlage zu beschließen.

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs muss im Laufe des Jahres geprüft werden, welche Maßnahmen noch finanzierbar sind und welche Maßnahmen gegebenenfalls auf künftige Haushaltsjahre verschoben werden müssen. Es ist auch absehbar, dass voraussichtlich nicht alle geplanten Maßnahmen zeitlich abgearbeitet werden können, da durch die Krisensituation erhebliche Personal- und Zeitressourcen anderweitig gebunden sind.

Eckdaten der Haushaltssatzung:

Im Ergebnishaushalt sind ordentliche Erträge von 21.953.000 € und ordentliche Aufwendungen von 23.015.000 € veranschlagt. Somit beträgt das geplante ordentliche Ergebnis –1.062.000 €.

Einzahlungen des Finanzhaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit (Ergebnisbereich) in Höhe von 21.200.600 € stehen Auszahlungen in Höhe von 20.600.200 € gegenüber, sodass sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 600.400 € ergibt.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts aus Investitionstätigkeit beträgt 4.463.000 €; dagegen stehen Auszahlungen in Höhe von 10.287.514 €. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 5.824.514 €.
Bei den Einzahlungen des Finanzhaushalts aus Finanzierungstätigkeit sind 4.000.000 € (Kredite) eingeplant sowie Auszahlungen in Höhe von 346.486 € (Kredittilgungen).

In Summe ergibt sich im Finanzhaushalt ein Finanzierungsmittelbedarf von 5.570.600 €. Dieser wird durch Kreditaufnahmen (bis zu) 4.000.000 € sowie eine Entnahme aus dem Finanzierungsmittelbestand (ehem. Rücklage) in Höhe von 1.570.600 € gedeckt.
Neben den in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditermächtigungen in Höhe von 4.000.000 € enthält der Haushaltsplan 2020 auch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.648.000 €. Diese ermöglichen der Stadt Zell das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten.

Schlussbetrachtung
Der erste doppische Haushalt der Stadt Zell umfasst ein Haushaltsvolumen von insgesamt 33,3 Mio. €, hiervon entfallen auf die Investitionstätigkeiten rd. 10,29 Mio. €. Der Haushalt 2020 ist geprägt von wichtigen und zukunftsweisenden Baumaßnahmen. Gleichzeitig stellt uns die „Corona-Krise“ sicherlich vor große Herausforderungen hinsichtlich des täglichen Lebens und auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Stadt Zell führen. Gehen wir dennoch gemeinsam die umfangreichen Aufgaben für die Gestaltung der Zukunft an – immer mit der notwendigen Umsicht einer konsequenten Haushalts- und Finanzpolitik.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr

Günter Pfundstein
Bürgermeister

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