Eröffnung Jugendhaus in Zell am Harmersbach

Ein Ort von Jugendlichen für Jugendliche

Nach Monaten des Planens, Renovierens und gemeinsamen Gestaltens ist es so weit: Das neue Jugendhaus in Zell am Harmersbach öffnet seine Türen. Am Samstag, 17. Oktober 2026, um 13.30 Uhr sind alle Interessierten herzlich eingeladen, das Jugendhaus in der Kirchstraße 14b kennenzulernen und gemeinsam mit dem Jugendgremium die Eröffnung zu feiern.

Seit der Wahl des Jugendgremiums im November 2025 hat sich im Jugendhaus viel entwickelt. Jugendliche haben Ideen gesammelt, andere Jugendhäuser besucht und gemeinsam überlegt, wie ihr eigener Treffpunkt aussehen und genutzt werden soll. In den vergangenen Monaten wurden diese Vorstellungen Schritt für Schritt umgesetzt.

Dabei entstand das Jugendhaus in Zusammenarbeit vieler Beteiligter. Jugendliche engagierten sich bei verschiedenen Renovierungsarbeiten, unter anderem im Rahmen der Projekttage des Ritter-von-Buß-Bildungszentrums. In Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum sowie freiwilligen Helfenden entstand außerdem die neue, von Jugendlichen gestaltete Theke. Auch engagierte Eltern und Ehrenamtliche unterstützten die verschiedenen Arbeiten.

Mit dem neuen Boden, den renovierten Bereichen, der selbst gestalteten Theke und weiteren Ausstattungsgegenständen ist der Raum nun für die Eröffnung vorbereitet. Auch der neue Billardtisch, der durch den Jugend-Kultur Verein Zell am Harmersbach e.V. (JUKU) ermöglicht wurde, gehört inzwischen zum Jugendhaus.

Für den Eröffnungstag hat das Jugendgremium ein eigenes Programm zusammengestellt. Neben einer Begrüßung durch Bürgermeister Günter Pfundstein sind Bühnenauftritte des Jugendgremiums und musikalische Beiträge geplant. Darüber hinaus gibt es verschiedene Mitmachangebote. Bei Bastelaktionen können eigene Ideen umgesetzt werden, außerdem sollen Palettenmöbel für den Garten des Jugendhauses gestaltet werden. Eine Fotowand mit Polaroid-Fotos lädt dazu ein, Erinnerungen an den Eröffnungstag festzuhalten. Auch kleine Wettbewerbe sind vorgesehen.

Natürlich bleibt außerdem Zeit, die neuen Räume anzuschauen, sich umzusehen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Für Snacks und Getränke ist gesorgt. Gegen 17 Uhr soll das offizielle Programm langsam ausklingen und der gemeinsame Abbau beginnen.

Ein Highlight sind die von den Jugendlichen entwickelten Logos für das Jugendhaus. Diese wurden im Vorfeld zur Abstimmung gestellt. Welcher Entwurf ausgewählt wurde, wird am Eröffnungstag bekannt gegeben.
Die Abstimmung läuft noch bis zum 9.10.26. Der link ist auf der Homepage der Stadt Zell sowie auf dem Instagram Kanal @zeller_jugendcommunity zu finden.

Mit der Eröffnung beginnt zugleich die nächste Phase der Jugendarbeit. Das Jugendhaus soll künftig regelmäßig geöffnet werden. Darüber hinaus sind themenbezogene Veranstaltungen und weitere Angebote wie beispielsweise eine Kochgruppe vorgesehen. Welche Form das Jugendhaus langfristig annimmt, soll gemeinsam mit den Jugendlichen entwickelt werden. Das Konzept wird zunächst erprobt und kann entsprechend den Erfahrungen und den Bedürfnissen der Jugendlichen weiterentwickelt werden.

Ein besonderer Dank gilt allen Jugendlichen, die sich mit ihren Ideen und ihrer Zeit beteiligt haben, den Mitgliedern des Jugendgremiums sowie den engagierten Eltern und Ehrenamtlichen. Ebenso gilt der Dank dem Ritter-von-Buß-Bildungszentrum, dem SBBZ, dem JUKU und allen weiteren Beteiligten, die die Renovierung und Gestaltung unterstützt haben.
Eröffnung des Jugendhauses

Samstag, 17. Oktober 2026, 13.30 Uhr
Kirchstraße 14b, Zell am Harmersbach

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen und das neue Jugendhaus kennenzulernen.

Ansprechpartnerin für das Jugendhaus ist Jugendbeauftragte Lisa Dold, Telefon 0170 67 57 703, E-Mail lisa.dold@zell.de.

Dieses Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms Kinder- und Jugendbeteiligung der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (SKJB) gefördert. Die SKJB wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.