Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemarkung Zell am Harmersbach mit allen Stadtteilen zum 01.01.2023

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches haben die Gemeinden bzw. die zuständigen Gutachterausschüsse aufgrund der
Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschied-
lichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland zu
ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Der zuständige Gutachterausschuss der Stadt Zell am Harmersbach hat zum Stichtag 01.01.2023 die Bodenrichtwerte neu festgestellt.

Diese werden hiermit veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Eine Tabelle wird nicht mehr geführt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet auf der Homepage der Stadt Zell am Harmersbach unter www.zell.de /Unsere Stadt/Wohnen-Bauen-Energie/Bodenrichtwerte.

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