Transportkostenbeihilfe

Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tier im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises (Gebietskulisse) für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.
 
Der Antrag auf Transportkosten ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.

Richtlinien zur Gewährung von Transportkosten (759 KB)

Merkblatt zu den  De-minimis Beihilfen (703 KB)

Verordnung De-minimis Beihilfen im Agrarsektor (663 KB)