Informationen der Stadt zu den eigenen Angeboten der Schulkindbetreuung

Richtlinie und Anmeldeformular stehen als pdf-Datei zur Verfügung

Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 in Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Zell a.H. in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2026 über dieses Thema beraten und die Rahmenbedingungen in diesem Bereich festgelegt. Demnach bietet die Kommune an zwei Schulstandorten kostenpflichtige Schulkinderbetreuung an; ebenso kann diese in den Ferien (Abfrage erfolgt über die Schulen) kostenpflichtig gebucht werden.
Die Anmeldeformulare für  die Schulzeit:

Anmeldung für die Teilnahme an der Schulkindbetreuung im Ritter-von-Buss-Bildungszentrum  (207 KB)

Anmeldung für die Teilnahme an der Schulkindbetreuung in der Grundschule Unterharmersbach (207 KB)

Aktuelle Richtlinien für die Schulkinderbetreuung gültig ab 01.September 2026 (2,9 MB)