Besamungskostenbeihilfe

Der Gemeinderat der Stadt Zell am Harmersbach hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2009 ein Besamungskostenzuschuss für Mich-Ammen-und Mutterkühe von 36,00 Euro pro Tier an den Tierhalter ausbezahlt werden.
 
Der Antrag auf Besamungskostenbeihilfe ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.

Allgemeine Richtlinien  für Landwirtschaftliche Erhebungen (301 KB)

Merkblatt zu den De-minimis Beihilfen (223 KB)

Verordnung De-minimis Beihilfen im Agrarsektor (443 KB)

Antrag auf Besamungskostenzuschuss (11 KB)