Bergbauernprogramm

Nach dem sogenannten Bergbauernprogramm besteht die Möglichkeit des Erhalts einer Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis.
 
 
Nach der „Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis“ vom 01. Juli 2014 erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, eine Ausgleichszulage von 170 Euro/ha.
 
Gefördert wird dabei nur die Fläche in der Steillage.
Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszulage ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
 

Richtlinien Förderung Bergbauernbetriebe (77 KB)

Merkblatt zu den De-minimis Beihilfen im Agrarsektor (703 KB)

Verordnung De-minimis Beihilfen im Agrarsektor (663 KB)