
Agrarstrukturverbesserungsgesetz
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums auf Gemarkung Unterharmersbach zu entscheiden:
Flstnr. 313 Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche mit insgesamt 1128 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 324 Landwirtschaftsfläche mit insgesamt 2011 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 357/1 Landwirtschaftsfläche mit insgesamt 3460 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 373 Landwirtschaftsfläche, Unland mit insgesamt 2520m²;
in Verbindung mit Flstnr. 778/2 Landwirtschaftsfläche mit insgesamt 1051m²;
in Verbindung mit Flstnr. 358 Landwirtschaftsfläche mit insgesamt 1427m²;
in Verbindung mit Flstnr. 359 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche mit insgesamt 3901m²;
in Verbindung mit Grundeigentum auf Gemarkung Fischerbach:
Flstnr. 609 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche mit insgesamt 7994m².
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse am Gesamtvertrag, mit Angabe der Kaufpreisvorstellung unter Vorlage eines Finanzierungsnachweises, dem Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft -, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitteilen und begründen. Interessensmitteilungen ohne konkrete Kaufpreisvorstellungen oder ohne Vorlage eines Finanzierungsnachweises können keine Berücksichtigung finden.