Trinkwasseranalyse

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe (§16 Abs. 4, § 21 Trinkwasserverordnung)

Gemäß den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (§ 16 Abs. 4, § 21) und des Waschmittelgesetzes werden die Wasserabnehmer und Verbraucher über die dem Trinkwasser zugesetzten Stoffe sowie über den Härtegrad unterrichtet.
 
Dem Trinkwasser der Löcherberg- und Kaltmauernquellen werden folgende Zusatzstoffe zugegeben:
-     Calciumcarbonat zur Entsäuerung.
Die Calciumkonzentration im Trinkwasser beträgt ca. 20 mg Ca/l.
 
Die Härte des Trinkwassers beträgt 0,60 mmol/l, das entspricht 3,5° dH; somit ist das Trinkwasser in den Härtebereich 1 (weich) des Waschmittelgesetzes einzustufen.
 
Dem Trinkwasser des Zweckverbandes Wasserversorgung Kleine Kinzig werden folgende Zusatzstoffe zugegeben: Calciumcarbonat zur Aufhärtung.Die Calciumkonzentration im Trinkwasser beträgt im Mittel 24 mg Ca/l.Polyaluminiumchlorid zur Flockung und im Bedarfsfall Eisenchlorid.Chlorgas zur Entkeimung am Ausgang des Wasserwerks. Außerdem wird im Aufbereitungsprozess Ozon zugegeben. Trinkwasser wird durch Begleitchlorung im nachgelagerten Versorgungsnetz geschützt, weitere aktuelle Informationen darüber erhalten sie hier. (182 KB) (104 KB)

Die Härte des Trinkwassers beträgt ca. 0,64 mmol/l, das entspricht 3,5° dH; somit ist das Trinkwasser in den Härtebereich 1 des Waschmittelgesetzes einzustufen.

Das Quellwasser der Löcherberg- und Kaltmauernquelle wird mit dem Wasser der Wasserversorgung Kleine Kinzig gemischt. Das Wasser hat uneingeschränkt Trinkwasserqualität. Es ist gegenüber metallischen und betonhaltigen Stoffen nicht korrosiv.
 
Die Stadt Zell am Harmersbach weist drauf hin, dass in Ausnahmefällen, wie z.B. Behälterreinigungen, Baumaßnahmen etc. auch ohne Vorankündigung eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers erfolgen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserversorgung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser jedoch ungeeignet.

Unser Trinkwasser - seine Zusammensetzung (227 KB)

Prüfbericht Kernstadt Zell (450 KB)

Prüfbericht Unterharmersbach (505 KB)

Prüfbereicht Unterentersbach (505 KB)