Sanierungsgebiete

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Die städtebauliche Erneuerung bildet in Zell am Harmersbach seit Jahrzehnten eine Schwerpunktaufgabe. Große Bereiche der Innenstadt und des historischen Stadtkerns konnten bereits durch die Stadtsanierungsmaßnahme "Oberstadt" aufgewertet werden.

Moderne Stadtwohnungen, attraktive Geschäftsbereiche, ein kultureller Treffpunkt auf dem ehemaligen Betriebsgelände "Obere Fabrik" der Zeller Keramik, eine verbesserte Verkehrsführung auf der stark befahrenen Landesstraße, sichere, attraktiv gestaltene Fußgängerbereiche und zahlreiche öffentliche Stellplätze konnten zwischen 1982 und 2007 geschaffen werden.

Noch vor Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme "Oberstadt" wurde bereits im Jahr 2003 das Sanierungsgebiet "Stadtkern - Nord" in das Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Dieses grenzt westlich unmittelbar an das bisherige Gebiet an und soll die begonnenen Sanierungsbemühungen im Stadtkern fortführen.

Sanierungsziele:

  • Erhaltung des Stadtbildes und weitere Aufwertung des Stadtkerns.
  • Weitere Revitalisierung der Innenstadt und Stärkung ihrer Funktionsfähigkeit.
  • Sicherung des Wohnungsbestandes im Stadtkern durch Modernisierung und Instandsetzungsmaßnahmen mit Zweckbindungen.
  • Weitere Belebung des Stadtkerns durch Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen und Modernisierung von Gebäuden.

Im Jahr 2007 wurde als weiteres Sanierungsgebiet das Gebiet "Ortsdurchfahrt Unterharmersbach" in das Städtebauprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.

Sanierungsziele:

  • Verbesserung des Wohnumfeldes, Aufwertung öffentlicher Freiflächen.
  • Schaffung ausreichend breiter Fußgängerwege entlang der Hauptstraße.
  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen und Sicherung des Wohnungsbestandes durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Private Maßnahmen:

Auch private Gebäudeeigentümer haben in den Sanierungsgebieten die Möglichkeit, mit einer Bezuschussung über das Städtebauförderprogramm ihre Gebäude umfassend zu sanieren. Voraussetzung hierfür ist vor Beginn der Maßnahme der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Stadt Zell am Harmersbach. Darin werden der Umfang der Sanierungsmaßnahme und der zu erwartende Zuschuss geregelt.

Sanierungsgebiet "Stadtkern-Nord"

Sanierungsgebiet Stadtkern - Nord

Bewilligungszeitraum: 01.01.2003 bis 31.12.2014

Förderrahmen: 3.044.751,04 €

Bewilligte Zuwendung: 1.826.611,00 €

Überführung der LSP-Maßnahme "Stadtkern-Nord" in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Neumaßnahme "Stadtkern-Nord (ASP)"

Bewilligungszeitraum: 01.01.2015 bis 30.04.2022

Förderrahmen: 3.342.669,00 €

Bewilligte Zuwendung: 2.005.601,00 €

  • Bundesfinanzhilfen:  1.114.223,00 €
  • Landesfinanzhilfen:    891.378,00 €

Laufende Maßnahme "Stadtkern Nord (LZP)" - Fortführung im Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP), bisher "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP)

Bewilligungszeitraum: 01.01.2020 bis 30.04.2024

Förderrahmen: 6.443.232,00 €

Bewilligte Zuwendung: 3.865.939,00 €

  • Bundesfinanzhilfen: 1.666.667,00 €
  • Landesfinanzhilfen: 2.199.272,00 €


Beschluss über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet: 15.03.2004

Größe des Sanierungsgebiets: 4 ha

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. September 2018 die bestehenden Förderrichtlinien neugefasst. Die Förderrichtlinien stehen zum Download (3 MB) bereit.

Zu den einzelnen Maßnahmen....

Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Unterharmersbach"

Bewilligungszeitraum: 01.01.2007 bis 30.10.2023

Förderrahmen: 2.416.667,00 €

Bewilligte Zuwendung: 1.450.000,00 €

Beschluss über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet: 08.12.2008

Größe des Sanierungsgebiets: 9,2 ha

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. September 2018 die bestehenden Förderrichtlinien neugefasst. Die Förderrichtlinien stehen zum Download (3 MB) bereit.

Zu den einzelnen Maßnahmen ...