BWW

Behördenwegweiser

Grundbucheinsichtstelle

Beschreibung

Beschreibung

Für die Führung der Grundbucheinsichtsstelle ist der Ratschreiber verantwortlich.

Er ist Ihr Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:

  • Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch
  • Gewährung der Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch

Soweit diese Leistungen nicht den eigenen Grundbesitz betreffen, müssen Sie das Vorliegen eines berechtigten Interesses glaubhaft machen.

Der Grundbuchratschreiber kann in Abwesenheit des Notars Unterschriften und Abschriften beglaubigen.

Stichworte zum Service der Grundbucheinsichtsstelle

  • Grundbuchauszüge
  • Auskünfte aus dem Grundbuch
  • Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Ausdrucke aus dem Grundbuch
  • Beglaubigung von Unterschriften

Hinweis
Für die Erledigung von Grundbuchgeschäften ist das Amtsgericht Achern zuständig:

Amtsgericht Achern - Grundbuchamt
Rathausplatz 4
77855 Achern
Tel. 07841/6733-402
Fax 07841/6733-465
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
 

 

Hausanschrift

Hauptstraße 19
77736 Zell am Harmersbach
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7835 6369250
Fax +49 7835 6369299

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Donnerstag
15:30 Uhr - 17:30 Uhr

Persönlicher Kontakt

Maria Hiß

Grundbuchratschreiberin

Telefon +49 7835 6369250
Fax +49 7835 6369299
Gebäude Rathaus
Raum Obergeschoss

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Zell am Harmersbach