
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. 
  Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 
  Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Vertiefende Informationen
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
 
							