ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Zell am Harmersbach ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepages der Stadt Zell am Harmersbach, der Freiwilligen Feuerwehr Zell am Harmersbach, der Grundschule Unterharmersbach sowie des Bildungszentrums Ritter-von-Buss.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung

  • Inhalte in leichter Sprache für die gesamten Homepages
  • Gebärdenvideo für die Homepage der Feuerwehr Zell am Harmersbach
  • PDFs sind nicht vollumfänglich barrierefrei
  • Gebärdenvideo für die Homepages der Stadtverwaltung und der Schulen

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.02.2022 Überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 10 Abs. 1 L-BGG nehmen wir gerne unter stadtverwaltung@zell.de entgegen. Ebenso freuen wir uns auf weitere Ideen und Anregungen.

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zell am Harmersbach
Hauptstraße 19
77736 Zell am Harmersbach
Telefon: 07835 6369-0
E-Mail: stadtverwaltung@zell.de 

5. Durchsetzungsverfahren
 
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Zell am Harmersbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls die Stadtverwaltung Zell am Harmersbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.