WICHTIGER HINWEIS zur Änderung des Gaststättengesetzes ab Januar

Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz (GastG) für Baden- Württember in Kraft.

Es soll sowohl für Gaststätten als auch für die vorübergehende Bewirtungen  Vereinfachungen im Antragsverfahren geben. Auch bei Straußwirtschaften ändert sich das  Anzeigeverfahren.

Leider liegen uns derzeit noch keine genaueren Anwendungshinweise vom  Wirtschaftsministerium B.-W. vor.

Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie auf der Homepage der Stadt Zell (www.zell.de) unter Aktuelles über die Neuerungen informieren. Bitte schauen Sie hier regelmäßig nach.

Um keine Fristen zu versäumen, gilt vorerst noch die bisherige Antragstellung.

Sollten noch Fragen sein, dürfen Sie sich gerne an das zuständige Ordnungsamt, Frau  Bruder Tel.: 07835/6369224 oder Herrn Burger Tel:07835/6369222 wenden