Landtagswahl 2026

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Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu dieser bevorstehenden Landtagswahl.

Bei der Landtagswahl dürfen nach § 7 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG) alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach der letzten Landtagswahl 2021 sind die Vorschriften für die Durchführung der Wahl in wesentlichen Punkten geändert worden. Insbesondere die Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts wie bei der Bundestagswahl bringt den Wählenden neue Optionen. Außerdem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.

Der Landtag von Baden-Württemberg wird in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler haben nach dem Wahlsystem künftig zwei Stimmen:

· Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Landtag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Stuttgart geht.

· Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wählende für die Landesliste einer Partei ab.

Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme.