L94 Baustellen-Anliegerinformation:Asphalteinbau / Sperrung Zufahrten

In der KW 41 vom 08.10. bis 11.10.2018 werden Asphaltarbeiten von der Hauptstraße 74a Mitte BFT Tankstelle bis Hauptstraße 142 Mitte Tankstelle Schülli ausgeführt.

In der Woche vom 1.10. bis 05.10.2018 werden in diesem Bereich Vorarbeiten durchgeführt. Anlieger werden gebeten die Hauptstraße in diesem Bereich freizuhalten, sprich nicht am Straßenrand zu parken.

Am Freitag, 05.10. wird die Hauptstraße gereinigt. Am Montag, 08.10. ab 13.00 Uhr wird in diesem Bereich Haftkleber aufgebracht. Nachdem der Haftkleber aufgebracht wurde ist die Ein- und Ausfahrt zu den Gebäuden im Bereich BFT Tankstelle bis Tankstelle Schülli über die Hauptstraße nicht mehr möglich.
Am Montag, 08.10. werden von der Metzgerei Herrmann bis zur Tankstelle Schülli zwei von drei Asphaltschichten eingebaut.
Am Dienstag, 09.10. wird die dritte Asphaltschicht, die Asphaltdeckschicht, von der BFT Tankstelle bis zur Tankstelle Schülli aufgebracht.
Nach der Auskühlzeit über Nacht sind die Ein- und Ausfahrten ab Mittwoch, 10.10., 8.00 Uhr zu den Gebäuden über die Hauptstraße wieder möglich.
Am Mittwoch, 10.10. werden die Anschlüsse Joseph-Holzer-Straße und Kapellenstraße asphaltiert.
Anlieger der Joseph-Holzer-Str. und der Kapellenstr. können dementsprechend erst wieder am Donnerstag, 11.10. über die die entsprechenden Straßen auf die Hauptstraße ein- und ausfahren.
Die Anlieger werden gebeten, außerhalb des Baustellenbereichs zu parken. Die Zufahrten zu den Gebäuden sind in den oben genannten Zeiträumen nicht möglich. Die Hauptstraße von Tankstelle Schülli bis Ochsenmühle kann in diesem Zeitraum NICHT als Parkfläche benutzt werden!
Vor den Asphalteinsätzen wird Haftkleber aufgebracht.
Ein Betreten sowie Befahren der mit Haftkleber angespritzten Asphaltfläche sollte im eigenen Interesse unbedingt vermieden werden.
Achtung: Haustiere, Hunde und Katzenpfoten, angrenzende Pflasterflächen und Hauseingänge, Teile die mit Haftkleber verunreinigt sind, lassen sich nur schwer bzw. nicht mehr reinigen.
Für Verunreinigungen durch den Haftkleber an angrenzende Pflasterflächen und Hauseingänge … kann die Fa. Reif keine Haftung übernehmen.
Frische Asphaltflächen dürfen nicht betreten bzw. befahren werden, hieraus resultierende Verformungen sind nicht zu korrigieren.
Da der Asphalteinbau wetterabhängig ist, können sich kurzfristig Verschiebungen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen, Fa. REIF im Auftrag der Stadt Zell am Harmersbach

(Erstellt am 01. Oktober 2018)